PANZENHAGEN - INGENIEURBÜRO FÜR FAHRZEUGTECHNIK
Grellenberger Dorfstraße 13 · 18507 Grimmen
Änderungsabnahmen gemäß § 19 (3) StVZO
Sie möchten Ihr Fahrzeug nachträglich tieferlegen, eine Anhängerkupplung, einen Spoiler, einen Sportauspuff anbringen oder sonstige bauliche Veränderungen vornehmen? Bei Fahrzeuganbauten, -umbauten und -änderungen begutachten wir die Fahrzeuge und dokumentieren die Veränderungen nach §19 (3) StVZO in einer Änderungsabnahmebescheinigung.
Bei nachfolgenden Umbauten ist ggf. eine Änderungsabnahme erforderlich:
- Fahrwerks-Tieferlegung
- Anbringung von Folien an Seiten- u. Heckscheiben
- Ausrüstung mit Nachrüst-Abgasreinigungssystemen
- Umbauten von Motorrädern
- Anbringung einer Anhängekupplung
- Anbringung eines Spoilers
- Anbau von Sonderrädern
- Anbau eines Sportauspuffs etc.
Mit dieser Prüfung gemäß §19 (3) Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) erhalten Sie den Nachweis dafür, dass die Veränderungen an Ihrem Fahrzeug ordnungsgemäß durchgeführt wurden, so dass die Betriebs- und Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt ist. Bei den durchgeführten Änderungsabnahmen benötigen Sie eine gültige Grundlage beispielsweise in Form einer Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) oder eines Teilegutachtens.
Wir beraten Sie gerne und helfen auch bei der Gutachtenbeschaffung.
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