PANZENHAGEN - INGENIEURBÜRO FÜR FAHRZEUGTECHNIK
Grellenberger Dorfstraße 13 · 18507 Grimmen
Prüfung von Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen nach DVGW/UVV

Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen stellen eine besondere Gefahrenquelle dar und müssen daher besonders gründlich gewartet und regelmäßig geprüft werden. Wir bieten Ihnen den entsprechenden Prüfservice an. Nicht nur für Besitzer/Betreiber von

Der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW) und die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der Berufsgenossenschaften schreiben eine zweijährliche Prüfung von privat und gewerblich genutzten Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen vor.

Wir bieten Ihnen hier einen Prüfservice durch speziell geschulte DVGW-Sachkundige an. Durch Sicht- und Funktionskontrollen überprüfen wir Ihre Flüssiggasanlagen auf deren Vorschriftsmäßigkeit und stellen dafür eine Prüfbescheinigung aus. So garantieren wir einen technisch einwandfreien Zustand der Anlagen und damit Sicherheit für deren Betreiber.

Hier der entsprechende Gesetzestext aus der StVZO:

§41a - Druckgasanlagen und Druckbehälter

  1. Für in Fahrzeuge eingebaute Druckgasbehälter gilt die Druckbehälterverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. April 1989 (BGBl. I S. 843), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 22. Juni 1995 (BGBl. I S. 836).
  2. Andere zum Betrieb von Fahrzeugen mit Flüssiggas notwendige Einrichtungen, die nicht der Druckbehälterverordnung unterliegen, müssen so angeordnet und beschaffen sein, daß ein sicherer Betrieb gewährleistet ist.
zurück ]