PANZENHAGEN - INGENIEURBÜRO FÜR FAHRZEUGTECHNIK
Grellenberger Dorfstraße 13 · 18507 Grimmen
Hauptuntersuchung (HU) gemäß § 29 StVZO
Die Hauptuntersuchung, im Volksmund gerne als "TÜV" bezeichnet, ist die regelmäßige Untersuchung von Kraftfahrzeugen und Anhängern, die in der Bundesrepublik Deutschland zum Straßenverkehr zugelassen sind. Für privat genutzte Pkw und Krafträder ist die Hauptuntersuchung alle zwei Jahre vorgeschrieben. Fahrzeuge zur Personenbeförderung sowie Lkw müssen jährlich zur HU.
Umfang der HU
Bei dieser Untersuchung wird eine Sicht- und Funktionskontrolle vorgenommen, ohne Fahrzeugteile zu demontieren oder zu zerstören. Dabei überprüft der Ingenieur im wesentlichen:
- Räder und Bereifung: Sind die vorgeschriebenen Größen montiert, sind die Reifen beschädigt, ist die Profiltiefe ausreichend?
- Abgasanlage: Ist der Auspuff in Ordnung, stimmen die Abgaswerte? Ist eine gültige Abgasuntersuchung vorhanden?
- Bremsen: Ist die Wirkung von Betriebs- und Handbremse ausreichend, ziehen die Bremsen gleichmäßig, sind Bremsbelag- und Bremsscheibenstärke noch ausreichend, sind die Bremsleitungen und die Bremsschläuche korrekt verlegt und intakt, stimmt der Bremsflüssigkeitsstand?
- Elektrische Anlage und Beleuchtung: Funktionieren alle Beleuchtungseinrichtungen und stimmt die Scheinwerfereinstellung, funktionieren Hupe und Scheibenwischer, ist die Batterie sicher befestigt?
- Fahrwerk und Achsen: Sind die Stoßdämpfer und Federn o.k., sind die Radführungsgelenke und die Fahrwerks-Befestigungspunkte in Ordnung?
- Lenkung: Stimmt das Lenkspiel, sind Lenkgetriebe und Lenkgelenke in Ordnung, ist ein zulässiges Lenkrad montiert?
- Karosserie/Rahmen: Gibt es Durchrostungen der Bodengruppe, von Kotflügeln, Radhaus und Schwellern?
- Ausrüstung: Entspricht die Ausrüstung den Vorschriften, z. B. Spiegel, Sicherheitsgurte, Verbandkasten, Warndreieck ?
- Gefährliche Fahrzeugteile: Ragt z. B. ein zusätzlich angebrachtes, scharfkantiges Auspuffendrohr unerlaubt über den Fahrzeugumriss heraus?
- Bauartveränderungen: Wurden Veränderungen vorgenommen und sind diese einer Anbauprüfung zu unterziehen?